NIE-Nummer beantragen: der richtige Weg für Deutsche (2026)

Mit der NIE öffnen sich in Spanien alle Türen: der Kaufvertrag beim Notar, das Bankkonto, der Stromvertrag, die Steuererklärung. Wer eine NIE-Nummer beantragen will, beantwortet zuerst eine Frage, die für Deutsche entscheidend ist: Ziehen Sie nach Spanien oder nicht? Davon hängt ab, welches Formular Sie brauchen, welche Gebühr Sie zahlen und welche Rechtsgrundlage gilt.
Wir sind selbst aus Deutschland nach Estepona gezogen und haben unsere NIE und die Residencia selbst beantragt, und wir begleiten Käufer auch durch diesen Schritt. Seit Mai 2025 gilt für die NIE eine neue Verordnung. Hier steht, wie Sie die NIE-Nummer beantragen, mit den geltenden Vorschriften, Formularen und Gebühren.
Was die NIE ist, und was sie nicht ist
NIE steht für número de identidad de extranjero, Ausländeridentitätsnummer. Das spanische Recht beschreibt sie als eine persönliche, einmalige und fortlaufend vergebene Nummer zur Identifikation. Sie hat neun Zeichen: einen Buchstaben, sieben Ziffern und einen Prüfbuchstaben, etwa in der Form Y1234567X.
Für Ausländer ist die NIE zugleich die spanische Steuernummer. Mit ihr zahlen Sie die Grunderwerbsteuer beim Kauf, die Grundsteuer, die Nichtresidentensteuer und alles andere, was das spanische Finanzamt von Ihnen will. Ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer spielt in Spanien keine Rolle.
Was die NIE nicht ist: eine Aufenthaltserlaubnis. Sie sagt nichts darüber, ob Sie in Spanien wohnen, und sie macht Sie nicht zum spanischen Steuerzahler. Als EU-Bürger brauchen Sie ohnehin keine Erlaubnis, um in Spanien zu leben. Die NIE ist ein Etikett, unter dem Spanien Sie führt, und dieses Etikett brauchen Sie in dem Moment, in dem Sie irgendetwas Offizielles tun.
NIE, NIF, DNI und TIE: vier Kürzel, auseinandergehalten
Wer sich mit der NIE beschäftigt, trifft bald auf drei weitere Kürzel, und die Verwechslung kostet Zeit. Der DNI ist der spanische Personalausweis, den nur spanische Staatsangehörige haben. Die NIF ist die Steuernummer; für Spanier ist sie die Nummer ihres DNI, für Ausländer ist sie die NIE. Wenn ein spanisches Formular nach Ihrer NIF fragt, tragen Sie also Ihre NIE ein.
Die TIE, die Ausländeridentitätskarte, ist eine Plastikkarte mit Foto, die Angehörige von Staaten außerhalb der EU als Aufenthaltsdokument erhalten. Als Deutscher bekommen Sie keine TIE. Wer sich als EU-Bürger ins Ausländerregister einträgt, erhält stattdessen die Registerbescheinigung, auf Papier oder als kleine grüne Karte, ohne Foto, und darauf steht die NIE. Für Behörden und Bank legen Sie sie zusammen mit Ihrem deutschen Personalausweis vor, denn allein ersetzt sie keinen Ausweis.
Und schließlich: Die NIE ändert sich nie. Wer sie einmal hat, behält sie, egal ob er später umzieht, zurückzieht oder zehn Jahre nichts mit Spanien zu tun hat. Neu ausgestellt wird immer nur das Blatt, auf dem sie steht.
Mit der NIE kaufen, Konten eröffnen und Verträge abschließen
Die NIE ist Ihr Schlüssel für fast alles in Spanien, weit über den Immobilienkauf hinaus.
- Immobilienkauf: Der Notar beurkundet den Kauf mit der NIE jedes Käufers.
- Umzug nach Spanien: Die Eintragung ins Ausländerregister vergibt die NIE mit.
- Bankkonto: Spanische Banken verlangen für ein Konto in der Regel die NIE.
- Arbeit und Selbständigkeit: Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Anmeldung als autónomo laufen über sie.
- Verträge: Strom, Wasser, Internet und Mobilfunk werden auf die NIE abgeschlossen.
- Auto: Kauf und Zulassung eines Fahrzeugs in Spanien.
- Erbschaft: Wer in Spanien etwas erbt, braucht sie für die Nachlassabwicklung.
Auffällig ist, dass die ersten beiden Anlässe zu zwei verschiedenen Wegen führen. Wer eine Wohnung kauft, aber in Deutschland wohnen bleibt, beantragt die NIE auf eine Weise. Wer umzieht, bekommt sie auf eine ganz andere. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zum richtigen Formular.
Die entscheidende Frage: Ziehen Sie um oder nicht?
Für EU-Bürger gibt es zwei rechtlich getrennte Wege zur NIE. Beide führen zur selben Nummer, aber über verschiedene Formulare, Gebühren und Vorschriften.
| Sie ziehen nach Spanien | Sie ziehen nicht um | |
|---|---|---|
| Typischer Anlass | Umzug, Rente, Arbeit | Kauf, Konto, Erbschaft |
| Formular | EX-18 | EX-15 |
| Gebühr | 12 Euro | 9,84 Euro |
| Ergebnis | Registerbescheinigung mit NIE | Bescheinigung der NIE |
| Grundlage | Art. 7 Real Decreto 240/2007 | Art. 205 Real Decreto 1155/2024 |
Weg eins: Umzug mit Eintragung ins Ausländerregister
Wer als EU-Bürger länger als drei Monate in Spanien bleibt, muss sich nach Artikel 7 des Real Decreto 240/2007 binnen drei Monaten nach der Einreise persönlich in das Zentrale Ausländerregister eintragen lassen. Dafür verwenden Sie das Formular EX-18. Die Registerbescheinigung, die Sie dabei sofort erhalten, nennt Ihren Namen, Ihre Nationalität, Ihre Adresse und Ihre NIE. Sie bekommen die Nummer also mit, ohne sie gesondert zu beantragen.
Bei der Eintragung müssen Sie nachweisen, dass Sie in Spanien arbeiten oder über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken in Spanien abdeckt. Wer mit der Rente kommt, legt dafür typischerweise Rentenbescheid und Krankenversicherungsnachweis vor, bei gesetzlich Versicherten das S1. Die Gebühr für die Registerbescheinigung beträgt laut Policía Nacional 12 Euro.
Weg zwei: NIE ohne Umzug
Wer in Deutschland wohnen bleibt und die NIE nur für einen Kauf, ein Konto oder eine Erbschaft braucht, lässt sich keine Registerbescheinigung ausstellen, sondern beantragt die Zuteilung der NIE. Dafür verwenden Sie das Formular EX-15, und die Gebühr beträgt 9,84 Euro. Die Rechtsgrundlage ist Artikel 205 der spanischen Ausländerverordnung, der die NIE für Personen vorsieht, die „aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen" mit Spanien verbunden sind.
Warum gilt eine Ausländerverordnung für Deutsche, wo doch EU-Bürger eigene Regeln haben? Weil das Real Decreto 240/2007 in seiner vierten Schlussbestimmung ausdrücklich anordnet, dass die allgemeinen Ausländerregeln auf EU-Bürger ergänzend anzuwenden sind, soweit sie günstiger sind und dem EU-Recht nicht widersprechen. Für die NIE ohne Umzug gibt es keine eigene EU-Regel, also greift die allgemeine.
Erst kaufen, später umziehen
Ein Fall, der beide Wege verbindet: Sie kaufen jetzt eine Wohnung, wohnen aber noch einige Jahre in Deutschland und ziehen erst später ganz nach Spanien. Dann beantragen Sie heute die NIE mit dem EX-15 für den Kauf. Wenn Sie später umziehen, lassen Sie sich mit dem EX-18 ins Ausländerregister eintragen, und auf der Registerbescheinigung steht dieselbe NIE, die Sie schon haben. Die Nummer ist nach dem Gesetz persönlich, einmalig und ausschließlich; eine zweite wird nicht vergeben. Geben Sie deshalb beim EX-18 Ihre vorhandene NIE an, damit beide Vorgänge unter derselben Nummer zusammenlaufen.
Was sich im Mai 2025 geändert hat
Jahrelang beruhte die NIE auf Artikel 206 der Ausländerverordnung von 2011, dem Real Decreto 557/2011. Diese Verordnung wurde mit Wirkung zum 20. Mai 2025 aufgehoben, durch die neue Verordnung Real Decreto 1155/2024. Die NIE regelt jetzt deren Artikel 205.
Inhaltlich hat sich für die NIE wenig verändert, und deshalb hat kaum jemand die Änderung bemerkt. Sie hat aber eine praktische Folge, über die Antragsteller stolpern: Das Formular EX-15 trägt im Kopf noch den Verweis auf die aufgehobene Verordnung, gedruckt als „LO 4/2000 y RD 557/2011". Wer das sieht und glaubt, ein veraltetes Formular erwischt zu haben, hat keins erwischt. Das Formular ist das richtige; es ist nur mit einem überholten Verweis gedruckt.
Anleitungen, die noch die Verordnung von 2011 zitieren, beschreiben den Stand vor Mai 2025. Wer die NIE-Nummer beantragen will, hält sich an die neue Verordnung.
NIE-Nummer beantragen in Spanien, Schritt für Schritt
Wer ohnehin in Spanien ist, etwa zur Besichtigung, beantragt die NIE am direktesten vor Ort. Der folgende Ablauf gilt für den Weg ohne Umzug mit dem Formular EX-15; für die Eintragung mit EX-18 ist er ähnlich, nur mit anderem Formular und anderen Nachweisen.
- Termin buchen. Online über das Terminportal der spanischen Verwaltung, Provinz wählen, dann den Termin der Polizei für Bescheinigungen und die Zuteilung der NIE. Dieser Schritt bestimmt, wie lange alles dauert.
- Formular EX-15 ausfüllen. Im Feld 4.1 „NIE" ankreuzen, nicht „Certificado", im Feld 4.2 den Grund angeben, bei einem Kauf die wirtschaftlichen Interessen, im Feld 4.3 den Ort der Antragstellung.
- Gebühr zahlen. Das Formular Modelo 790 código 012 auf der Seite der Policía Nacional erzeugen, den Betrag von 9,84 Euro bei einer Bank einzahlen und den abgestempelten Beleg aufbewahren.
- Grund belegen. Bei einem Kauf genügt in der Regel der Reservierungs- oder Kaufvertrag.
- Zum Termin gehen. Mit Personalausweis oder Reisepass im Original und in Kopie, dem Formular, dem Zahlungsbeleg und dem Nachweis des Grundes.
- Bescheinigung abholen. Manche Stellen händigen sie sofort aus, andere nennen einen Abholtermin.
Planen Sie für den Termin einen ganzen Vormittag ein, auch wenn das Gespräch am Schalter selbst nur wenige Minuten dauert: Wartenummer, Warteraum und manchmal ein zweiter Schalter für die Abholung gehören dazu.
Damit der Termin in wenigen Minuten erledigt ist, bringen Sie den abgestempelten Zahlungsbeleg und von allen Unterlagen Original und Kopie mit. Spanische Behörden erwarten die Kopien vorbereitet.
Das Formular EX-15 Feld für Feld
Das EX-15 hat zwei Seiten und wirkt auf den ersten Blick amtlicher, als es ist. Im ersten Block stehen Ihre persönlichen Daten: Reisepass- oder Ausweisnummer, eine bereits vorhandene NIE, falls Sie eine haben, Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und -land, Staatsangehörigkeit, Familienstand, die Vornamen von Vater und Mutter und Ihre Anschrift mit Telefon und E-Mail. Tragen Sie die Namen genau so ein, wie sie im Ausweis stehen; Abweichungen führen später bei Bank und Notar zu Rückfragen.
Der zweite Block ist für einen Vertreter gedacht, der den Antrag für Sie einreicht, etwa Ihren Anwalt mit Vollmacht. Wer selbst hingeht, lässt ihn leer. Darunter können Sie ankreuzen, dass Mitteilungen elektronisch zugestellt werden sollen.
Entscheidend ist der vierte Block. In Feld 4.1 kreuzen Sie NIE an, wenn Sie die Nummer zum ersten Mal beantragen, oder Certificado, wenn Sie schon eine NIE haben und nur eine neue Bescheinigung brauchen. In Feld 4.2 wählen Sie den Grund: wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen, bei einem Immobilienkauf die wirtschaftlichen. In Feld 4.3 geben Sie an, wo Sie den Antrag stellen, bei der Polizei in Spanien oder beim Konsulat. Unterschrift und Datum nicht vergessen, und im Feld für die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, die zuständige Stelle Ihrer Provinz eintragen.
Die NIE-Nummer aus Deutschland beantragen
Wer nicht nach Spanien reisen kann oder will, kann die NIE-Nummer beantragen, ohne Deutschland zu verlassen: über ein spanisches Konsulat. Nach Artikel 205 der Verordnung geht der Antrag dann über das Konsulat an die zentrale Ausländer- und Grenzbehörde in Spanien. Formular, Gebühr und Unterlagen sind im Wesentlichen dieselben.
Spanien ist in Deutschland mit der Botschaft in Berlin vertreten, deren Konsularabteilung für Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig ist, sowie mit Generalkonsulaten in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Stuttgart und München. Welches Konsulat für Ihren Wohnort zuständig ist, steht auf den Seiten der spanischen Botschaft. Termine, Bearbeitungswege und etwaige örtliche Gebühren regelt jedes Konsulat selbst, deshalb lohnt ein Blick auf die Seite des eigenen Konsulats, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen.
Für den Termin im Konsulat bringen Sie im Kern dasselbe mit wie in Spanien: das ausgefüllte und unterschriebene EX-15, Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original und in Kopie, den Nachweis Ihres Grundes, bei einem Kauf etwa den Reservierungsvertrag, und den Beleg über die Gebühr. Im Feld 4.3 des Formulars kreuzen Sie dann „Oficina Consular" an. Ob das Konsulat zusätzlich eigene Unterlagen oder eine örtliche Gebühr verlangt und wie Sie die Bescheinigung erhalten, per Post, zur Abholung oder elektronisch, steht auf der Seite des jeweiligen Konsulats. Diese Details unterscheiden sich, und wer sie vor dem Termin liest, muss nicht zweimal kommen.
Der Weg über das Konsulat ist bequem, weil Sie ihn von zu Hause aus erledigen. Rechnen Sie Termin und Postweg in Ihre Planung ein; wer einen festen Notartermin in Spanien hat, beginnt früh oder wählt den dritten Weg. Praktisch ist es auch, die NIE mit einer Besichtigungsreise an die Costa del Sol zu verbinden: Termin buchen, Wohnungen ansehen, reservieren und am selben Vormittag die NIE-Nummer beantragen.
Der dritte Weg: eine Vollmacht
Wer weder rechtzeitig nach Spanien reisen noch auf einen Konsulatstermin warten kann, erteilt einem spanischen Anwalt eine notarielle Vollmacht, eine poder notarial. Der Anwalt stellt den Antrag, nimmt den Termin wahr und holt die Bescheinigung ab. Dieser Weg bietet sich für Käufer aus dem Ausland an, nicht weil er billiger ist, sondern weil er die Behördengänge von den eigenen Reiseplänen entkoppelt.
Zwei Hinweise dazu. Eine Vollmacht, die Sie in Spanien bei einem spanischen Notar unterschreiben, etwa während einer Besichtigungsreise, ist sofort verwendbar. Eine Vollmacht, die Sie in Deutschland beim Notar unterschreiben, braucht in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung; was genau, klärt Ihr spanischer Anwalt vorab. Und: Lassen Sie die Vollmacht so formulieren, dass sie nicht nur die NIE, sondern auch den Kauf selbst abdeckt, damit Sie nicht zweimal zum Notar müssen.
Geben Sie die Vollmacht einem unabhängigen Anwalt, den Sie selbst auswählen und bezahlen. So vertritt er allein Ihre Interessen. Für den Kauf eines Neubaus in Estepona ist das besonders praktisch: Derselbe Anwalt kann die NIE-Nummer beantragen, den Kaufvertrag prüfen, die Garantiedokumente für Ihre Anzahlungen kontrollieren und bei der Übergabe für Sie unterschreiben, wenn Sie nicht anreisen möchten.
Selbst machen, Anwalt oder Online-Dienst?
Wer „NIE beantragen" sucht, findet neben Anleitungen auch viele Anbieter, die den Antrag gegen Honorar erledigen. Das kann sinnvoll sein, und es ist gut zu wissen, wofür man dabei eigentlich bezahlt.
Ein spanischer Anwalt oder ein Gestor, ein in Spanien verbreiteter Verwaltungsdienstleister, übernimmt mit Ihrer Vollmacht den Termin, die Formulare und die Abholung. Das lohnt sich, wenn Sie nicht rechtzeitig nach Spanien kommen, wenn der Konsulatstermin zu spät liegt oder wenn Sie den Anwalt ohnehin für den Kauf beauftragen. Dann ist die NIE oft Teil desselben Mandats.
Die gesetzliche Frist von fünf Tagen gilt für alle gleich, ein gewöhnlicher Anwalt oder Gestor genügt also. Fragen Sie bei jedem Angebot, was genau im Preis enthalten ist: das Ausfüllen, der Termin, die Vollmacht, die Abholung, die Übersetzung. Dann können Sie Angebote sauber vergleichen.
Selbst machen ist einfach. Das Formular hat zwei Seiten, die Gebühr liegt unter zehn Euro, und die Beamten am Schalter prüfen Unterlagen, sie führen kein Gespräch. Wer eine Besichtigungsreise ohnehin plant und einen freien Vormittag hat, erledigt die NIE am günstigsten selbst. Wir haben es beim eigenen Umzug auch so gemacht. Der Termin ist zudem eine gute Gelegenheit, gleich im Anschluss das spanische Bankkonto zu eröffnen, denn die Bank fragt als Erstes nach der frisch ausgestellten Bescheinigung, und die haben Sie dann gerade in der Hand.
Die NIE-Nummer zu beantragen kostet 9,84 Euro Gebühr
Die amtlichen Gebühren sind klein. Die Beträge oben stammen direkt aus dem Gebührenverzeichnis der Policía Nacional. Bezahlt wird die Gebühr in Spanien bei einer Bank mit dem ausgedruckten Formular; wer über ein Konsulat in Deutschland beantragt, klärt die Zahlungsweise vorab mit dem Konsulat. Was die NIE wirklich kostet, ist Zeit oder Honorar. Ein Anwalt oder Gestor, der die NIE samt Vollmacht erledigt, berechnet dafür ein eigenes Honorar.
Fünf Tage per Gesetz: Wer früh bucht, hat die NIE schnell
Artikel 205 der Verordnung bestimmt, dass über den Antrag binnen höchstens fünf Tagen ab Eingang im Register der zuständigen Stelle entschieden werden muss, und dass die Entscheidung in dieser Frist mitzuteilen ist.
Die fünf Tage laufen ab dem Moment, in dem Ihr Antrag beim Termin im Register eingeht. Zu planen ist also vor allem der Termin: Buchen Sie ihn gleich nach der Reservierung, in Spanien oder über das Konsulat, oder lassen Sie einen Anwalt mit Vollmacht die NIE-Nummer beantragen. Für alle gilt dieselbe gesetzliche Frist, ein gewöhnlicher Anwalt oder Gestor genügt also.
Nach dem Antrag: zwei Punkte für einen reibungslosen Kauf
Mit der Bescheinigung in der Hand ist die NIE erledigt. Zwei Punkte sollten Sie für den weiteren Kauf kennen.
Die Bescheinigung altert, die Nummer nicht
Die NIE als Nummer gilt ein Leben lang und läuft nie ab. Die Bescheinigung, das Blatt, auf dem sie steht, hat aber ein Ausstellungsdatum, und spanische Banken wollen in der Praxis eine Bescheinigung sehen, die nicht älter als etwa drei Monate ist.
Wer die NIE im März bekommt, eine Neubauwohnung kauft, die im November übergeben wird, und dann bei der Bank die Lastschriften einrichten will, bekommt dort womöglich die Bitte um eine aktuelle Bescheinigung. Die Nummer gilt weiter, Sie beantragen nur ein neues Blatt, mit demselben Formular EX-15, diesmal mit dem Kreuz bei „Certificado" statt bei „NIE". Bescheinigungen, die auf Antrag ausgestellt werden, stehen im Gebührenverzeichnis der Polizei mit 7,31 Euro. Eine neue Nummer brauchen Sie nie: Die Nummer ist einmalig und bleibt.
Zwei Personen, zwei Nummern
Wenn Sie zu zweit kaufen, braucht jeder, der in der Kaufurkunde steht, eine eigene NIE. Die Nummer ist persönlich und nicht übertragbar, sie lässt sich nicht zwischen Ehepartnern teilen. Zwei Käufer bedeuten zwei Formulare, zwei Termine oder ein Termin für beide, und zwei Gebühren.
Entscheiden Sie deshalb früh, wer in der Urkunde stehen soll, und lassen Sie beide gleichzeitig die NIE-Nummer beantragen. Das hat steuerliche und erbrechtliche Folgen in beiden Ländern, die ein Steuerberater klären sollte, aber es bestimmt auch ganz praktisch, wie viele Anträge Sie stellen.
Wo die NIE beim Wohnungskauf gebraucht wird
Beim Kauf taucht die NIE an drei Stellen auf, und erst die dritte verlangt die Nummer zwingend. Den Reservierungsvertrag und den privaten Kaufvertrag können Sie noch ohne NIE unterschreiben; Ihr Ausweis genügt dafür. Die sinnvolle Zeit, die NIE zu beantragen, sind deshalb die Tage direkt nach der Reservierung.
Beim Notar nennt die öffentliche Kaufurkunde jeden Käufer mit seiner Nummer; bis dahin muss die NIE da sein. Danach begleitet Sie die NIE beim Finanzamt: Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer beim Kauf, die jährliche Grundsteuer und die Nichtresidentensteuer auf die Wohnung laufen alle über sie.
Wer in Estepona kauft, kauft oft neu. Nach unserer eigenen Erhebung vom 18. September 2026 verlangten Neubauwohnungen in der Gemeinde 5.145 Euro pro Quadratmeter, nur 2,9 Prozent mehr als der Bestandsindex von 5.000 Euro im August 2026. Die Zahlen dahinter stehen in unserer Notiz zum Aufschlag für Neubau. Für die NIE hat ein Neubau einen Vorteil: Der Übergabetermin steht Monate im Voraus fest, und damit auch die Frist, bis zu der die Nummer da sein muss. Wie der Kauf insgesamt abläuft, beschreibt unser Leitfaden Haus in Spanien kaufen.
Der Zeitplan beim Neubaukauf in Estepona
Beim Neubau passt die NIE ganz natürlich in den Ablauf, weil der Übergabetermin lange vorher feststeht. So sieht die Reihenfolge aus:
- Reservierung Wohnung reservieren, dafür genügt der Ausweis.
- Direkt danach Termin buchen und die NIE-Nummer beantragen, für jede Person im Kaufvertrag.
- Kaufvertrag Privater Kaufvertrag mit dem Bauträger, Anzahlungen mit individuellem Garantiedokument.
- Bauzeit Bankkonto eröffnen, Zahlungsplan bedienen, Ausstattung auswählen.
- Vor der Übergabe Bei Bedarf eine aktuelle NIE-Bescheinigung für die Bank anfordern.
- Übergabe Notartermin, Schlüssel, Lastschriften für Strom, Wasser und Hausgeld einrichten.
Der Vorteil dieses Ablaufs: Jeder Schritt baut auf dem vorigen auf, und nichts muss unter Zeitdruck geschehen. Während der Bauzeit bleibt genug Zeit, Konto, Versicherung und Verwaltung in Ruhe vorzubereiten. Wer zur Übergabe anreist, unterschreibt beim Notar, bekommt die Schlüssel und kann die neue Wohnung in Estepona direkt beziehen. Ich begleite Käufer persönlich durch diese Schritte, von der Reservierung bis zur Schlüsselübergabe.
Was nach dem Kauf unter der NIE weiterläuft
Mit dem Notartermin ist die NIE nicht erledigt, sie fängt dann erst richtig an zu arbeiten. Die Kaufsteuer, in Andalusien 7 Prozent Grunderwerbsteuer beim Bestand oder 10 Prozent Mehrwertsteuer plus 1,2 Prozent Stempelsteuer beim Neubau, wird unter Ihrer NIE erklärt. Die Gemeinde führt Sie unter ihr für die jährliche Grundsteuer IBI, und das Finanzamt für die jährliche Erklärung der Nichtresidentensteuer mit dem Formular Modelo 210, wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben.
Für diese Erklärung haben sich im Juni 2026 die Fristen geändert: Ab dem Steuerjahr 2026 wird der fiktive Mietwert einer selbst genutzten Wohnung vom 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres erklärt, Mieteinnahmen einmal jährlich in den ersten zwanzig Tagen im April. Als in Deutschland Ansässiger zahlen Sie dabei 19 Prozent und dürfen bei einer Vermietung die Kosten abziehen. Richten Sie außerdem die Lastschriften für Grundsteuer, Hausgeld, Strom und Wasser gleich bei der Übergabe ein; auch dafür verlangt die Bank Ihre NIE.
Neubauprojekte in Estepona
NIE und Residencia: der Unterschied, der alles erklärt
NIE und Residencia sind zwei verschiedene Dinge. Die NIE ist eine Nummer. Die Residencia, genauer die Eintragung ins Zentrale Ausländerregister, ist der Nachweis, dass Sie als EU-Bürger in Spanien wohnen. Wer sich einträgt, bekommt die NIE dabei mit. Wer nur die NIE beantragt, ist damit noch nicht eingetragen und wohnt rechtlich nicht in Spanien.
Für Käufer, die in Deutschland wohnen bleiben, ist das der richtige Zustand: NIE ja, Residencia nein. Und auch die Eintragung ins Register hat mit Staatsangehörigkeit nichts zu tun: Sie bleiben Deutscher, mit deutschem Pass und allen Rechten, die Ihnen als EU-Bürger in Spanien ohnehin zustehen. Für alle, die umziehen, ist die Eintragung der vorgesehene Weg, und sie ersetzt den gesonderten NIE-Antrag. Wer dagegen erst die NIE für einen Kauf beantragt und später umzieht, behält seine Nummer; bei der späteren Eintragung wird dieselbe NIE verwendet, keine neue vergeben. Wie der Umzug insgesamt abläuft, mit Padrón, Krankenversicherung und Steuern, beschreibt unser Leitfaden Auswandern nach Spanien. Wer nur den Winter hier verbringt, findet die Regeln in unserem Artikel zum Überwintern in Spanien.
Sieben Tipps, mit denen Sie die NIE-Nummer beantragen wie ein Profi
Mit diesen Punkten ist die NIE in einem Termin erledigt.
Das passende Formular wählen. Wer umzieht, nimmt das EX-18 und erledigt Eintragung und NIE in einem Schritt; wer nicht umzieht, nimmt das EX-15.
Früh anfangen. Gleich nach der Reservierung den Termin buchen. Eine NIE kostet 9,84 Euro und gilt ein Leben lang.
Für jeden Käufer eine NIE. Beide Partner beantragen ihre Nummer am besten am selben Tag.
Kopien und Beleg mitbringen. Original und Kopie von allem, dazu der abgestempelte Zahlungsbeleg.
Namen wie im Ausweis schreiben. Übernehmen Sie die Schreibweise Zeichen für Zeichen, mit allen Vornamen und mit „ß", dann passt die Bescheinigung später zu Kaufvertrag und Bankkonto.
Das richtige Kreuz in Feld 4.1. Wer noch keine NIE hat, kreuzt „NIE" an; wer schon eine hat und nur ein neues Blatt braucht, „Certificado".
Mit dem aktuellen Stand arbeiten. Seit Mai 2025 gilt die neue Verordnung; Anleitungen nach der Verordnung von 2011 sind überholt.
So beantragen Sie Ihre NIE-Nummer passend zu Ihrem Kauf
Klären Sie zuerst die eine Frage, die alles andere bestimmt: Ziehen Sie um oder nicht? Wenn ja, planen Sie die Eintragung mit EX-18 binnen drei Monaten nach der Einreise, und die NIE kommt mit. Wenn nein, beantragen Sie die NIE mit EX-15, sobald Sie eine Wohnung reserviert haben, und zwar für jede Person, die im Kaufvertrag stehen soll.
Entscheiden Sie dann, wo Sie den Antrag stellen: vor Ort in Spanien, über Ihr Konsulat in Deutschland oder mit einer Vollmacht über einen spanischen Anwalt. Und wenn Ihre Bescheinigung älter als ein paar Monate ist, wenn die Bank sie braucht, beantragen Sie eine neue Bescheinigung, keine neue Nummer. Wer so vorgeht, erlebt das Beantragen der NIE-Nummer als kleinste Aufgabe des ganzen Kaufs.
Häufige Fragen
Wie kann ich als Deutscher eine NIE-Nummer beantragen?
Auf zwei Wegen. Wer die NIE-Nummer beantragen und dabei nach Spanien ziehen will, bleibt länger als drei Monate und lässt sich mit dem Formular EX-18 ins Ausländerregister eintragen und bekommt die NIE auf der Registerbescheinigung. Wer nicht umzieht, etwa für einen Immobilienkauf, beantragt die NIE mit dem Formular EX-15.
Was kostet es, eine NIE-Nummer zu beantragen?
Die amtliche Gebühr für die Zuteilung der NIE mit dem Formular EX-15 beträgt 9,84 Euro. Die Registerbescheinigung für EU-Bürger mit EX-18 kostet 12 Euro. Beide werden mit dem Formular Modelo 790 código 012 bezahlt. Anwalt oder Gestor berechnen ihr Honorar zusätzlich.
Wie lange dauert es, eine NIE-Nummer zu beantragen?
Wer die NIE-Nummer beantragen will, bekommt die Entscheidung nach geltendem Recht binnen fünf Tagen ab Eingang des Antrags beim Termin. Zu planen ist also vor allem der Termin selbst, in Spanien oder über ein Konsulat in Deutschland.
Kann ich die NIE-Nummer in Deutschland beantragen?
Ja, über die spanischen Konsulate. Spanien ist in Deutschland mit der Botschaft in Berlin und Generalkonsulaten in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München vertreten. Zuständig ist das Konsulat für Ihren Wohnort.
Ist die NIE dasselbe wie die Residencia?
Nein. Die NIE ist nur eine Nummer, die Sie gegenüber spanischen Behörden identifiziert. Die Residencia, also die Eintragung ins Ausländerregister, ist der Nachweis, dass Sie in Spanien wohnen. Wer sich einträgt, bekommt die NIE dabei automatisch mit.
Läuft die NIE-Nummer ab?
Die Nummer selbst nicht, sie gilt ein Leben lang. Das Blatt, auf dem sie bescheinigt wird, hat aber ein Ausstellungsdatum, und Banken wollen oft eine Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist. Dann beantragen Sie eine neue Bescheinigung, keine neue Nummer.
Brauchen Ehepartner jeweils eine eigene NIE?
Ja, wenn beide im Kaufvertrag oder in einem anderen Vorgang auftauchen. Die NIE ist persönlich und nicht übertragbar, also zwei Personen, zwei Anträge, zwei Gebühren.
Kann jemand anderes die NIE für mich beantragen?
Ja. Mit einer notariellen Vollmacht kann zum Beispiel ein spanischer Anwalt die NIE-Nummer beantragen. Das bietet sich für Käufer an, die nicht rechtzeitig nach Spanien reisen können. Eine in Deutschland unterschriebene Vollmacht braucht in der Regel eine Apostille und eine Übersetzung.
Ist die NIE meine spanische Steuernummer?
Ja. Für Ausländer ist die NIE zugleich die Steuernummer gegenüber dem spanischen Finanzamt. Mit ihr erklären Sie später etwa die Nichtresidentensteuer auf eine Wohnung. Ihre deutsche Steuer-ID ersetzt sie nicht.
Was hat sich 2025 bei der NIE geändert?
Die frühere Ausländerverordnung von 2011 wurde zum 20. Mai 2025 aufgehoben. Die NIE regelt jetzt Artikel 205 der neuen Verordnung 1155/2024. Inhaltlich blieb vieles gleich, aber fast alle Anleitungen zitieren noch die alte Vorschrift.
Quellen & offizielle Links
- BOE – Real Decreto 1155/2024, Artikel 205 (Número de identidad de extranjero) (geprüft 21.09.2026)
- BOE – Real Decreto 240/2007 (EU-Bürger), Artikel 6 und 7, Disposición final cuarta (geprüft 21.09.2026)
- Policía Nacional – Gebühren für Ausländerverfahren (Modelo 790 código 012) (geprüft 21.09.2026)
- Spanische Botschaft Berlin – Konsulate in Deutschland (geprüft 21.09.2026)
- Terminportal der spanischen Verwaltung (Cita previa) (geprüft 21.09.2026)








